Allgemeine Teilnahmebedingungen für Gewinnspiele
§1 Teilnahmebedingungen
(1) Teilnahmeberechtigt sind alle Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Minderjährige bedürfen zu ihrer Teilnahme, sofern diese nicht ausdrücklich ausgeschlossen sind, der Zustimmung ihrer/ihres Erziehungsberechtigten. Die Teilnahme am Gewinnspiel ist unabhängig von dem Erwerb einer Ware oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung der ROFU Kinderland Spielwarenhandels GmbH. Außer der Ausfüllung des Marketingfragebogens hat der Teilnehmer auch keine sonstige Leistung für die Teilnahme zu erbringen.
(2) Jede Person darf nur einmal am Gewinnspiel teilnehmen.
(3) Eine Person nimmt am Gewinnspiel teil, indem sie alle Pflichtfelder vollständig ausgefüllt und alle Gewinnspielfragen richtig beantwortet hat. Der Eingang der Gewinnspielantworten und des Anmeldeformulars hat innerhalb der im Gewinnspiel genannten Frist zu erfolgen. Zur Überprüfung der Fristwahrung dient der elektronisch protokollierte Eingang der Daten bei der ROFU Kinderland Spielwarenhandels GmbH.
(4) Der Teilnehmer ist für die Richtigkeit, insbesondere seiner personenbezogenen Daten, E-Mail- und/oder Postadresse selbst verantwortlich. Entsprechen die angegebenen Personenangaben nicht der Wahrheit, kann ein Ausschluss nach §2 (4) erfolgen.
(5) Die eingetragenen Daten werden zum Zwecke der Gewinnspielabwicklung und Angebotskommunikation durch die ROFU Spielwarenhandelsgesellschaft mbH gespeichert. Wir versichern dir, dass die Daten gemäß der einschlägigen Datenschutzvorschriften, insbesondere der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) behandelt werden. Eine Weitergabe der personenbezogenen Daten an sonstige Dritte findet nicht statt. Bitte beachte auch unsere Datenschutzhinweise.
§2 Ausschluss vom Gewinnspiel
(1) Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Mitarbeiter der ROFU Kinderland Spielwarenhandels GmbH, der beteiligten Kooperationspartner sowie jeweils deren Angehörige.
(2) Bei einem Verstoß gegen diese Teilnahmebedingungen behält sich die ROFU Kinderland Spielwarenhandels GmbH das Recht vor, Personen vom Gewinnspiel auszuschließen.
(3) Ausgeschlossen werden auch Personen, die sich unerlaubter Hilfsmittel bedienen oder sich anderweitig durch Manipulation Vorteile verschaffen. Eine robotergesteuerte automatische Eintragung z.B. über Gewinnspieldienste wird systembedingt ausgefiltert. Gegebenenfalls können in diesen Fällen auch nachträglich Gewinne aberkannt und zurückgefordert werden.
(4) Wer unwahre Personenangaben macht, kann vom Gewinnspiel ausgeschlossen werden.
§3 Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels
(1) An der Verlosung nimmt teil, wer die Gewinnspielfrage richtig beantwortet bzw. die Gewinnspielbedingungen erfüllt. Jeder Teilnehmer kann nur einmal pro Gewinnspiel an der Verlosung teilnehmen. Die Gewinne werden unter allen zur Teilnahme berechtigten Teilnehmern in einem unabhängigen Losverfahren ermittelt. Die Ermittlung der Teilnahmeberechtigung und der Gewinner erfolgt innerhalb 14 Tagen nach Teilnahmeschluss.
(2) Die Gewinner werden von der ROFU Kinderland Spielwarenhandels GmbH schriftlich benachrichtigt.
(3) Die Namen der Gewinner können von der ROFU Kinderland Spielwarenhandels GmbH sowie deren Kooperationspartner im Prospekt, auf der Internetseite und dem eigenen Facebook-Account veröffentlicht werden.
(4) Die Gewinner verpflichten sich, in vertretbarem Rahmen, kostenfrei für Audio-, Foto-, Bild- und Textpromotion im Internet oder gedruckten Veröffentlichungen zur Verfügung zu stehen und willigen einer dem Gewinnspielverlauf zweckgebundenen entsprechenden Veröffentlichung ihrer Beiträge in Wort, Bild oder Text ein.
(5) Sollte eine Teilnahme des Gewinners aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich sein oder sollte der Gewinner nicht innerhalb von 14 Tagen auf die Gewinnbenachrichtigung antworten, verfällt der Gewinn und ein Ersatzgewinner wird ausgelost.
(6) Der im Rahmen des Gewinnspiels als Preis präsentierte Artikel kann hinsichtlich Modell, Farbe u.ä. abweichen, wobei der Wert des Gewinns jedoch gleich bleibt.
(7) Für Gewinnspiele, die in unseren Filialen stattfinden, gilt generell: “Nur solange der Vorrat reicht”